Verschiedene Bestimmungsfaktoren
Auf der Basis von verschiedenen Faktoren werden Humanforschungsprojekte gemäss den gesetzlichen Vorgaben eingeteilt und geprüft. Sowohl die Forschenden als auch die Bewilligungsbehörden stellen sich zur Einordnung und Prüfung eines Projekts verschiedene Fragen:
Ist das Projekt wissenschaftlich relevant?
Zuerst wird geklärt, ob das Forschungsprojekt überhaupt einen wissenschaftlich relevanten Erkenntnisgewinn zum Ziel hat.
An wem oder an was wird geforscht?
Hier geht es um den Forschungsgegenstand: Wird an lebenden oder verstorbenen Personen oder an Embryos oder Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen geforscht? Werden gesundheitsbezogene Daten oder biologisches Material analysiert?
Wie wird geforscht?
Hier geht es um die Art der Forschung: Wird aktiv auf die Teilnehmenden Einfluss genommen oder wird rein beobachtend geforscht? Werden die Gesundheitsdaten von Personen anonymisiert oder verschlüsselt verwendet?
In welchem Bereich wird geforscht?
Hier geht es darum, welche Verfahren angewandt werden – das können Arzneimittel, Medizinprodukte, Therapien, andere gesundheitsbezogene Interventionen (wie beispielsweise Operationen) oder auch Beobachtungsverfahren sein.
Mit welchen Substanzen und Techniken wird geforscht?
Hier geht es darum, welchen Status die verwendeten Substanzen oder Techniken in der Schweiz haben – sind sie zugelassen und etabliert, zweckentfremdet oder nicht zugelassen?
Wird ionisierende Strahlung eingesetzt?
Hier wird geklärt, ob sich die Dosierung der ionisierenden Strahlung unter oder über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert befindet.
Ist das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko angemessen?
Abschliessend geht es darum, das Verhältnis zwischen dem erwarteten Nutzen des Projekts und dem Risiko für die Forschungsteilnehmenden zu klären.