Alle revidierten Verordnungen sind nun auch auf Englisch unter den folgenden Links verfügbar.
Wichtig: im Kästchen links bei «Alle Fassungen» muss diejenige vom 1. November 2024 ausgewählt werden:
Die Vollzugsbehörden haben am 16. September 2024 Informationen für Gesuchstellende zum praktischen Vorgehen während des Übergangs zum revidierten Verordnungsrecht publiziert.
Aktualisierte Anleitungen und Vorlagen sind auf den Webseiten von swissethics und Swissmedic verfügbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der kofam-Seite.
Der statistische Bericht "Human Research in Switzerland 2023" und der zusammenfassende Bericht über die "Tätigkeiten der Ethikkommissionen für die Forschung 2023" sind jetzt im Download-Bereich unserer Website verfügbar.
Diese Berichte beschreiben die biomedizinische Forschung in der Schweiz, die unter das Humanforschungsgesetz fällt, für das Jahr 2023. Die Informationen stammen aus BASEC, das vom Dachverband der Forschungsethikkommissionen (swissethics) verwaltet wird, sowie aus den einzelnen Tätigkeitsberichten der kantonalen Forschungsethikkommissionen (EKOS, EKNZ, KEK-BE, KEK-ZH, CCER, CER-VD und CE-TI).
Sponsoren von klinischen Versuchen mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und neuartigen Therapien, die nicht durch kommerzielle Drittmittel finanziert werden, haben seit dem 1. Juli 2024 die Möglichkeit, eine Gebührenreduktion zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der Swissmedic:
Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der kofam-Seite.
Am 7. Juni 2024 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Humanforschungsgesetz (HFG) zu revidieren und ihm bis Ende 2026 einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Weitere Informationen dazu finden sich unter der Seite «Die Regelung der Humanforschung in der Schweiz».