News

01.11.2024

Die geänderten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten

Seit dem 1. November 2024 sind die vier geänderten Verordnungen zum Humanforschungsgesetz in Kraft. 

Davon ausgenommen sind die neuen Regelungen zur Transparenz (bspw. die Pflicht zur Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Versuchsergebnisse), welche erst am 1. März 2025 in Kraft treten. Es sind dies das geänderte Kapitel 5 der KlinV (Art. 64 – 67) sowie das geänderte Kapitel 5 der KlinV-Mep (Art. 41 und 42). 

Weitere Informationen finden Sie unter: Anpassungen der HFG-Verordnungen

 


25.10.2024

Englische Version der revidierten Verordnungen sind nun verfügbar

Alle revidierten Verordnungen sind nun auch auf Englisch unter den folgenden Links verfügbar:


24.10.2024

Änderungen auf der kofam-Webseite: Categorizer und Beispielstudien wurden entfernt

Seit dem 1. November 2024 sind die Funktionen Categorizer und die Beispielstudien nicht mehr auf der kofam-Webseite verfügbar.

Für Fragen zur korrekten Klassifizierung oder Kategorisierung Ihres Forschungsprojektes können Sie sich an Ihre zuständige Ethikkommission wenden.  


17.09.2024

Wie sollen Forschende bis zum 1. November 2024 bei der Erarbeitung von neuen Gesuchen vorgehen?

Die Vollzugsbehörden haben am 16. September 2024 Informationen für Gesuchstellende zum praktischen Vorgehen während des Übergangs zum revidierten Verordnungsrecht publiziert.

Aktualisierte Anleitungen und Vorlagen sind auf den Webseiten von swissethics und Swissmedic verfügbar.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der kofam-Seite


16.09.2024

Berichte über Tätigkeiten Ethikkommissionen und Humanforschung 2023

Der statistische Bericht "Human Research in Switzerland 2023" und der zusammenfassende Bericht über die "Tätigkeiten der Ethikkommissionen für die Forschung 2023" sind jetzt im Download-Bereich unserer Website verfügbar. 

Diese Berichte beschreiben die biomedizinische Forschung in der Schweiz, die unter das Humanforschungsgesetz fällt, für das Jahr 2023. Die Informationen stammen aus BASEC, das vom Dachverband der Forschungsethikkommissionen (swissethics) verwaltet wird, sowie aus den einzelnen Tätigkeitsberichten der kantonalen Forschungsethikkommissionen (EKOS, EKNZ, KEK-BE, KEK-ZH, CCER, CER-VD und CE-TI).


02.07.2024

Swissmedic reduziert die Gebühren für akademische klinische Versuche

Sponsoren von klinischen Versuchen mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und neuartigen Therapien, die nicht durch kommerzielle Drittmittel finanziert werden, haben seit dem 1. Juli 2024 die Möglichkeit, eine Gebührenreduktion zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der Swissmedic:

Arzneimittel und ATMPs

Medizinprodukte


07.06.2024

Revision des HFG-Verordnungsrechts

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der kofam-Seite.


07.06.2024

HFG-Revision

Am 7. Juni 2024 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Humanforschungsgesetz (HFG) zu revidieren und ihm bis Ende 2026 einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Weitere Informationen dazu finden sich unter der Seite «Die Regelung der Humanforschung in der Schweiz».