Folgende klinische Versuche benötigen eine manuelle Nacherfassung von SNCTP-relevanten Studieninformationen:
- Phase I-Studien müssen nicht vor Studienstart, sondern spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss öffentlich registriert werden. Abgeschlossene Phase I-Studien, welche vor Inkrafttreten von BASEC eingereicht worden waren und bisher nicht im SNCTP registriert waren, müssen manuell im SNCTP nacherfasst (registriert) werden.
- Bei klinischen Versuchen, welche vor der Einführung von BASEC (1.1.2016) bewilligt wurden, schon im SNCTP registriert sind und zu welchen bewilligte Amendments vorliegen, sind manuelle Aktualisierungen des SNCTP nötig.
Die Nacherfassung bzw. Aktualisierung des SNCTP-Eintrags geschieht durch das BAG auf Basis von Angaben, welche dem BAG vom Sponsor via dem untenstehenden Word-Dokument mitgeteilt werden. Das Word-Formular steht in BASEC ebenfalls zur Verfügung (Screen 1, pre-BASEC research project). Wir bitten die entsprechenden Verantwortlichen, dem BAG die benötigten Informationen mittels diesem Formular via E-Mail (snctp@bag.admin.ch) zukommen zu lassen.