Anonymisierte Datensätze
In Projekten ohne Bewilligungspflicht wird immer mit anonymisierten Datensätzen gearbeitet. Es werden also Daten analysiert, welche sich nicht mehr einer bestimmten Person zuordnen lassen.
Widerspruchsrecht in Bezug auf Anonymisierung
Die Datenspender von biologischem Material und genetischen Daten werden vorgängig über die Anonymisierung informiert – legen sie keinen Widerspruch ein, können ihre Proben bzw. Daten anonymisiert für die Forschung weiterverwendet werden. Alle Personen haben die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Proben bzw. Daten zu verweigern. Bei Studien mit nicht-genetischen Daten ist keine vorgängige Information über die Anonymisierung nötig.
Verzicht auf Anonymisierung
Die Datenspender können auch bewusst auf eine Anonymisierung der Daten verzichten, um so von allfälligen Studienerkenntnissen zu profitieren. Sollte dies der Fall sein, müssen sie allerdings an einer bewilligungspflichtigen Studie teilnehmen, da nur solche Projekte mit nicht-anonymisierten Daten arbeiten dürfen.