Unverschlüsselte und verschlüsselte Daten
In der Weiterverwendungsforschung liegen unverschlüsselte oder verschlüsselte gesundheitsbezogene Daten bzw. unverschlüsselte oder verschlüsselte biologische Materialien vor, welche sich bei Bedarf bis zum Spender nachverfolgen lassen. Damit diese Daten oder Materialien für Forschungszwecke verwendet werden können, braucht es die Einwilligung der betroffenen Personen.
Nachträgliche Einwilligung
Da im Bereich Weiterverwendung bestehende Daten bzw. vorhandenes Material verwendet wird, wissen die betroffenen Personen vorgängig nicht in jedem Fall, dass mit ihrem Material bzw. ihren Daten geforscht werden soll. Sofern keine Einwilligung vorliegt, muss der Forschende die Personen deshalb direkt kontaktieren und eine nachträgliche Einwilligung zur Weiterverwendung einholen. Sobald der Forschende die Einwilligung der betroffenen Personen erhalten hat, kann er die Daten oder das biologische Material zu Forschungszwecken weiterverwenden.