Bewilligungspflichtige Projekte im Bereich Weiterverwendung

Bei Forschungsprojekten im Bereich Weiterverwendung wird mit bestehenden gesundheitsbezogenen Daten oder vorhandenem biologischem Material gearbeitet, welches sich bis zu den betroffenen Personen nachverfolgen lässt.

Unverschlüsselte und verschlüsselte Daten

In der Weiterverwendungsforschung liegen unverschlüsselte oder verschlüsselte gesundheitsbezogene Daten bzw. unverschlüsselte oder verschlüsselte biologische Materialien vor, welche sich bei Bedarf bis zum Spender nachverfolgen lassen. Damit diese Daten oder Materialien für Forschungszwecke verwendet werden können, braucht es die Einwilligung der betroffenen Personen.

Nachträgliche Einwilligung

Da im Bereich Weiterverwendung bestehende Daten bzw. vorhandenes Material verwendet wird, wissen die betroffenen Personen vorgängig nicht in jedem Fall, dass mit ihrem Material bzw. ihren Daten geforscht werden soll. Sofern keine Einwilligung vorliegt, muss der Forschende die Personen deshalb direkt kontaktieren und eine nachträgliche Einwilligung zur Weiterverwendung einholen. Sobald der Forschende die Einwilligung der betroffenen Personen erhalten hat, kann er die Daten oder das biologische Material zu Forschungszwecken weiterverwenden.

Nachträgliche Einwilligung: Der Forschende kontaktiert die Personen direkt und holt eine nachträgliche Einwilligung zur Weiterverwendung der gesundheitsbezogenen Daten oder des biologischen Materials ein.
Nachträgliche Einwilligung

Der Forschende kontaktiert die Personen direkt und holt eine nachträgliche Einwilligung zur Weiterverwendung der gesundheitsbezogenen Daten oder des biologischen Materials ein.

Stellvertretende Einwilligung durch Ethikkommission

Ist es dem Forschenden nicht möglich, die betroffenen Personen direkt zu kontaktieren, kann er bei der Ethikkommission eine stellvertretende Einwilligung beantragen. Erhält er diese, kann er die Daten oder das biologische Material zu Forschungszwecken weiterverwenden.

Stellvertretende Einwilligung: Wenn es dem Forschenden nicht möglich ist, die Personen direkt zu kontaktieren, kann er bei der Ethikkommission eine stellvertretende Einwilligung zur Verwendung des Materials einholen.
Stellvertretende Einwilligung

Wenn es dem Forschenden nicht möglich ist, die Personen direkt zu kontaktieren, kann er bei der Ethikkommission eine stellvertretende Einwilligung zur Verwendung des Materials einholen.

Vorgehen in Spezialfällen

Bei Projekten, welche verstorbene Personen oder Embryonen/Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen zum Forschungsgegenstand haben, sind keine lebenden Personen direkt betroffen. Der Forschende benötigt für die Durchführung von solchen Projekten eine Einwilligung der verstorbenen Personen zu Lebzeiten oder eine nachträgliche Einwilligung der nächsten Angehörigen oder einer Vertrauensperson bzw. bei Embryonen/Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen die Einwilligung des betroffenen Paares.