Keine Bewilligungspflicht bei Forschungsprojekten mit anonymisierten Daten
Bei Projekten, in denen anonymisiertes biologisches Material oder anonymisierte Gesundheitsdaten von Menschen ausgewertet werden, ist kein Nachteil oder Schaden für die betroffenen Personen zu befürchten. Deshalb ist bei solchen Projekten keine Bewilligung erforderlich.
Bewilligungspflicht bei Forschungsprojekten mit nachverfolgbaren Daten oder mit aktiver Einwirkung auf Teilnehmende
Wenn in einem Forschungsprojekt aktiv auf die Forschungsteilnehmenden eingewirkt wird oder mit nachverfolgbaren Gesundheitsdaten oder nachverfolgbarem biologischem Material gearbeitet wird, kann ein Nachteil oder Schaden für die betroffenen Personen entstehen. Deshalb unterliegen solche Projekte dem Humanforschungsgesetz und müssen behördlich bewilligt werden.