Klinische Versuche mit In-vitro-Diagnostika (IVD) werden ab 26. Mai 2022 in der Verordnung über klinische Versuchen mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) geregelt und nicht mehr in der Verordnung über klinische Versuche (KlinV).
Hier finden sie genauere Informationen darüber, was Sie als Gesuchsstellende und Versuchsdurchführende beim Übergang zur neuen Regelung beachten sollten.
Aktualisiert am 27.05.2022