Seit dem 1. November 2024 sind die vier geänderten Verordnungen zum Humanforschungsgesetz in Kraft.
Davon ausgenommen sind die neuen Regelungen zur Transparenz (bspw. die Pflicht zur Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Versuchsergebnisse), welche erst am 1. März 2025 in Kraft treten. Es sind dies das geänderte Kapitel 5 der KlinV (Art. 64 – 67) sowie das geänderte Kapitel 5 der KlinV-Mep (Art. 41 und 42).
Weitere Informationen finden Sie unter: Anpassungen der HFG-Verordnungen